Die Polizei informiert über Hilfestellen für Opfer
PDF-Dokument [300.0 KB]
OEG - das Opferentschädigungs-Gesetz
Wahrscheinlich ist ihre momentane Opfer-situation so belastend, dass Sie sich hilflos fühlen.
Sie spüren die physischen und psychischen Belastungen des Erlebtens und es kann sein, dass Sie auch amtliche Ermittlungen als zusätzliche Last empfinden.
Von daher wäre es nachvollziehbar, wenn Sie an das Opferentschädigungs-Gesetz zuletzt denken.
Dennoch - wir hoffen, dass Sie in dieser Situation Zugang zu den Hilfeorganinsationen finden oder im persönlichen Umfeld die not-wendige Unterstützung erfolgt.
Egal welche Wege von Ihnen gewählt werden:
Sie sollten prüfen lassen, ob Ihnen aus dem OEG heraus bestimmte Ansprüche zustehen.
Zuständig für die Prüfung und Abwicklung möglicher Ansprüche aus dem OEG ist der
LVR (Landschaftsverband Rheinland. Den direkten Link finden Sie nachfolgend.
https://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/soziale_entschaedigung/soziale_entschaedigung.jsp
OEG - Gesetzestext -Stand Juli 2017
Hier als Datei der Gesetzestext. Scheuen Sie sich nicht Hilfe anzunehmen.
Opferrechte in der Strafprozeßordnung
Aus der Strafprozeßordnung ergeben sich direkt Rechte die Opfer im Rahmen der Ermittlungen und folgender Gerichtsverhandlung haben. Auf die §§ 406f und 406g StPO möchten wir besonders hinweisen.