Die Polizei informiert über Hilfestellen für Opfer

 

 

Im Flyer finden Sie Organisationen, die bei Straftaten oder Verkehrs-unfällen wichtige Hilfeangebote geben oder vermitteln können.

 

 

03.03.2021_Flyer Opferhilfe_CI.pdf
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OEG - das Opferentschädigungs-Gesetz

Wahrscheinlich ist ihre momentane Opfer-situation so belastend, dass Sie sich hilflos fühlen.

 

Sie spüren die physischen und psychischen Belastungen des Erlebtens und es kann sein, dass Sie  auch amtliche Ermittlungen als zusätzliche Last empfinden.

 

Von daher wäre es nachvollziehbar, wenn Sie an das Opferentschädigungs-Gesetz zuletzt denken.

 

Dennoch - wir hoffen, dass Sie in dieser Situation Zugang zu den Hilfeorganinsationen finden oder im persönlichen Umfeld die not-wendige Unterstützung erfolgt.

 

Egal welche Wege von Ihnen gewählt werden:

Sie sollten prüfen lassen, ob Ihnen aus dem  OEG heraus bestimmte Ansprüche zustehen. 

 

Zuständig für die Prüfung und Abwicklung möglicher Ansprüche aus dem OEG ist der

LVR (Landschaftsverband Rheinland. Den direkten Link finden Sie nachfolgend.

 

https://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/soziale_entschaedigung/soziale_entschaedigung.jsp

 

OEG - Gesetzestext -Stand Juli 2017

Hier als Datei der Gesetzestext. Scheuen Sie sich nicht Hilfe anzunehmen.

https://www.gesetze-im-internet.de/oeg/

Opferrechte in der Strafprozeßordnung

Aus der Strafprozeßordnung ergeben sich direkt Rechte die Opfer im Rahmen der Ermittlungen und folgender Gerichtsverhandlung haben. Auf die §§ 406f und 406g StPO möchten wir besonders hinweisen.

Opferrechte Auszug aus der StPO
§ 406f und § 406g Strafprozeßordnung.pd[...]
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