Bitte beachten Sie diesen Hinweis

An alle Besucherinnen und Besucher unserer Homepage,

 

 

Iim Vorstand sind auch Polizeibeamte.

Das ist gut so, weil deren Fachkenntnisse und Erfahrungen wichtig sind.

 

Diese Polizeibeamten kennen natürlich auch die Ängste, die Opfer, Zeugen und sonstige Beteiligte haben.

 

Der Wunsch das Angaben vertraulich behandelt werden sollen, ist nachvollziehbar.  Deshalb ist der Vorstand auch mit Personen besetzt, die diese Vertraulichkeit zusagen können.

 

Alle Polizisten sind allerdings per Gesetz dazu verpflichtet Straftaten, die ihnen bekannt werden, offiziell zur Kenntnis zu nehmen und notwendige Schritte  der Strafverfolgung (auch Strafanzeigen) einzuleiten.

 

Dieser sogenannte Strafverfolgungszwang bedeutet deshalb, dass Polizeibeamte Ihre möglichen Angaben zu vorgefallenen Straftaten nur unter sehr engen Vorausset-zungen vertraulich behandeln können.  Personalien eines Mitteilers werden in der Regel im Verfahren bekannt werden.

 

 

Wir bitten aber zu bedenken, dass die polizeiliche Arbeit einem Opfer bestimmt helfen kann. Dafür ist gerade das frühzeitige Einschalten der Polizei besonders wichtig. Bringen Sie dafür  den nötigen Mut und die Zivilcourage auf.

 

Die Polizei ist  jeden Tag 24 Stunden

 

für Sie da!