Satzungsauszug
§ 2 Zweck und Gemeinnützigkeit
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemein- nützigeZwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(2) Zweck des Vereins ist die ausschließliche und unmittelbare
Förderung des Opferschutzes/-hilfe, der damit verbundenen Prävention sowie die Förderung der Zivilcourage.
(3) Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch Unter-
stützung der freien Träger des Opferschutzes/-hilfe und der öffentlichen Verwaltung bei der Umsetzung von Maßnah-
men zur:
- Verhinderung von Opfersituationen
- Minderung von Opferschäden
- Information der Bevölkerung des Kreises Euskirchen
- Vernetzung und Beratung bestehender Institutionen der Opferhilfe
- Qualifizierung ehrenamtlicher und hauptamtlicher Helfer
Dieser Zweck soll insbesondere erreicht werden durch:
- Vorträge, Beratungsgespräche, Fachtagungen
- Durchführung von Trainingsveranstaltungen
- Erforschung, Auswertung und Erprobung geeigneter Methoden und Praktiken des Opferschutzes/ der
- gezielte Werbung für soziales Verhalten