Jeder kann Opfer werden und dann auf anderen angewiesen sein.

 

 

Wir möchten initiieren, aufklären, unterstützen, fachlich begleiten und motivieren.

 

 

Deshalb bieten wir konkrete Hilfe an und unterstüzen Projekte. 

 

Satzungsauszug

 

 

§ 2                     Zweck und Gemeinnützigkeit

 

(1)     Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemein-               nützigeZwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte             Zwecke“ der Abgabenordnung.

 

 

(2)      Zweck des Vereins ist die ausschließliche und unmittelbare 

          Förderung des Opferschutzes/-hilfe, der damit verbundenen              Prävention sowie die Förderung der Zivilcourage.

 

 

(3)        Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch Unter-

            stützung der freien Träger des Opferschutzes/-hilfe und der              öffentlichen Verwaltung bei der Umsetzung von Maßnah-

            men   zur:

  •   Verhinderung von Opfersituationen
  •   Minderung von Opferschäden
  •   Information der Bevölkerung des Kreises Euskirchen
  •   Vernetzung und Beratung bestehender Institutionen der           Opferhilfe
  •    Qualifizierung ehrenamtlicher und hauptamtlicher Helfer

 

Dieser Zweck soll insbesondere erreicht werden durch:

  •    Vorträge, Beratungsgespräche, Fachtagungen
  •    Durchführung von Trainingsveranstaltungen
  •    Erforschung, Auswertung und Erprobung geeigneter                  Methoden und Praktiken des Opferschutzes/ der
  •    gezielte Werbung für soziales Verhalten